Samstag, 24. Januar 2009
 
vida lehnt Bartenstein-Modell zum Schutz der PatientInnen ab PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Eva Kumar   
Montag, 12. Februar 2007

Das vorgeschlagene Pflegemodell gefährdet das Wohl der PatientInnen und ist für die DurchschnittsösterreicherInnen nicht erschwinglich.

(ÖGB/vida). Trotz beharrlichem Festhalten an seinem Modell, die Pflege und Betreuung zu Hause über das Hausangestelltengesetz zu legitimieren, wird Minister Bartenstein von Seiten der Gewerkschaft vida eine klare Absage erteilt. "Wir werden solange dem Bartenstein-Modell die Zustimmung verweigern, als das Wohl der PatientInnen nicht im Vordergrund steht", legte Willibald Steinkellner, Vorsitzender der vida-Sektion für die Sozialen, persönlichen Dienste und Gesundheitsberufe, Freitag die Linie der Gewerkschaft fest.

"Will der Wirtschaftsminister die Gesundheit von alten und kranken Menschen auf’s Spiel setzen?", fragte Steinkellner rhetorisch. "Oder ist ihm nicht bewusst, dass die schwere Tätigkeit der Betreuung und Pflege mit hoher psychischer und physischer Belastung verbunden ist? Unter solchen Rahmenbedingungen kann niemand rund um die Uhr hohe Qualität erwarten."

Der zweite Diskussionspunkt betrifft die entstehenden Kosten: "Leistbar sind Hausangestellte, welche 24 Stunden verfügbar sein sollen, nur für Wohlhabende, die auch die geeigneten Räumlichkeiten zum Wohnen der Hausangestellten zur Verfügung stellen können. Also werden die Durchschnittsösterreicherin und der Durchschnittsösterreicher diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen können, da weder die finanzielle Grundlage noch die räumlichen Gegebenheiten vorhanden sind", unterstrich Steinkellner.

"Herr Minister, Ihre Aufgabe ist es, sich um das Wohlergehen der Bevölkerung zu sorgen und die ArbeitnehmerInnen vor Ausbeutung zu schützen. Bitte nehmen Sie Ihren Auftrag ernst!", appellierte Steinkellner an Bartenstein.

Rückfragehinweis:
Gewerkschaft vida,
Sektion Soziale, persönliche Dienste und Gesundheitsberufe,
Willibald Steinkellner
Mobil: +43/0664/38 01 728
E-Mail:

Aussendung des ÖGB, 9. Februar 2007

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